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Abzocke mit Datenschutz-Urteil zu Google Fonts

Worum geht es?

Wir beobachten derzeit vermehrt Abmahn-Versuche mit Verweis auf ein Urteil des Landgerichts München. Das hat in einem Einzelfall einen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz in Höhe von 100 EUR festgestellt. Ein Unternehmen hatte Google-Fonts dynamisch eingebunden und dadurch die IP-Adresse des Nutzers in die USA übermittelt.

Warum ist das relevant?

  • Viele Webseiten binden Google Fonts dynamisch ein (d.h. es erfolgt ein „Echtzeit-Abruf“ aus den USA anstatt lokaler Installation auf dem Webserver).
  • Dadurch werden Daten automatisch in die USA weitergeleitet. Das LG München sah dafür keine datenschutzrechtliche Verarbeitungsgrundlage.
  • Nun werden zahlreiche Unternehmen angeschrieben mit der Aufforderung, 100 € ggf. auch zuzüglich von Anwaltskosten zu überweisen. Der Verweis auf das Urteil und der Nachweis des Sachverhalts ist in der Regel direkt beigefügt.

Was bedeutet das für Sie?

  • Die gute Botschaft: Meistens handelt es sich bei diesen Schreiben weder um eine „echte“ Abmahnung noch um die Geltendmachung von Betroffenenrechten.
  • Es besteht kein tatsächlicher Anspruch gegen Sie bzw. Ihr Unternehmen.
  • Aber: Es besteht tatsächlich ein reales Abmahnungs-Risiko wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  • Der Schadenersatz kann theoretisch von jeder Person geltend gemacht werden und sich bei einer Verurteilung dadurch bis zur Existenzbedrohung vervielfachen.
  • Daher sollte die Webseite zur Vermeidung künftiger Risiken datenschutzkonform umgestellt werden.
  • Achtung: Der Sachverhalt hat bezogen auf den Datenschutz auch Relevanz für alle ähnlich gelagerten Konstellationen, nicht nur für Google Fonts

Unsere wichtigsten Empfehlungen für Sie:

  1. Bezahlen Sie nicht, und antworten Sie nicht unabgestimmt auf das Schreiben.
  2. Kontaktieren Sie uns direkt. Wir besprechen das weitere Vorgehen und stellen Ihnen auf Wunsch gerne auch ein Antwortschreiben bereit.
  3. Sollten Sie Google-Fonts dynamisch in ihrer Webseite eingebunden haben, veranlassen Sie über Ihren Dienstleister eine lokale Installation. Damit vermeiden Sie künftige (reale) Risiken.

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung!

Beste Grüße
Ihr Team für den Datenschutz