Wir beraten Sie gerne: 07141 - 797 66 01

High Five: Ihr DSGVO-Berater
kümmert sich um Cookies & Co.

 

Fünf Buchstaben, viel dahinter – wir unterstützen Sie als Spezialisten für Datenschutz und Informationssicherheit mit unserem Know-how, DSGVO & Co. in Ihrem Unternehmen zu meistern.

Ihr Bonus: Förderung bis zu 80% / 2.800 EUR möglich

Ihre Vorteile

DATENSCHUTZ AB MINUTE 1

Schritt für Schritt zu mehr Durchblick: mit uns als erfahrenen DSGVO-Experten zuverlässig an Ihrer Seite

BUNDESWEIT TÄTIG

Kurze Wege: Wir unterstützen Sie über digitale Kommunikationskanäle in ganz
Deutschland

FÖRDERGELDER MÖGLICH

Fördermittel verbessert: Je nach Standort
sind bis zu 80% / 2.800 EUR Förderung möglich.

Sie fragen, Ihr DSGVO-Berater antwortet

Ist mein Unternehmen in Sachen DSGVO wirklich sicher? Gibt es Risiken, die ich nicht im Blick habe – und welcher Schaden kann für mich persönlich dabei entstehen? Wie kann ich die Cloud datenschutzkonform nutzen?

Sie können viel Zeit und Geld in eine eigene DSGVO-Ausbildung investieren – oder sich an uns wenden. Wir geben Ihnen nachvollziehbare Antworten.

Mit unser Beratung zur DSGVO wissen Sie genau, wie Sie mit Anfragen der Aufsichtsbehörde umgehen, was die nächsten Schritte  sind, wenn eine betroffene Person Sie angeschrieben hat, und wo Ihre Wettbewerber beim Datenschutz stehen.

Ihre Vorteile

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Ist mein Unternehmen in Sachen DSGVO wirklich sicher? Gibt es Risiken, die ich nicht im Blick habe – und welcher Schaden kann für mich persönlich dabei entstehen? Wie kann ich die Cloud datenschutzkonform nutzen?

Sie können viel Zeit und Geld in eine eigene DSGVO-Ausbildung investieren – oder sich an uns wenden. Wir geben Ihnen nachvollziehbare Antworten.

Mit unser Beratung zur DSGVO wissen Sie genau, wie Sie mit Anfragen der Aufsichtsbehörde umgehen, was die nächsten Schritte  sind, wenn eine betroffene Person Sie angeschrieben hat, und wo Ihre Wettbewerber beim Datenschutz stehen.

Eine professionelle DSGVO-Beratung ist genau das, was Sie brauchen? Wir sind für Sie da.

Häufige Fragen

Welche Behörde prüft Datenschutz?

Ob die gesetzlichen Vorschriften von Unternehmen und Vereinen eingehalten werden, wird in der Regel von den Landesdatenschutzbehörden überwacht. Dabei ist der Hauptsitz des Unternehmens bzw. des Vereins ausschlaggebend, welche Landesdatenschutzbehörde jeweils die Aufsicht führt.

Wir haben viel Erfahrung im Umgang mit Landesdatenschutzbehörden und unterstützen Sie bei eingehenden Anfragen.

Welchen Datenschutz gibt es und was beinhaltet er?

Datenschutz kümmert sich um den Schutz personenbezogener Daten, also Daten von lebenden Menschen. Unternehmensdaten wie z. B. Konstruktionszeichnungen oder Patente sind nicht Teil der DSGVO – hier kommt die Informationssicherheit zum Tragen.

Sprechen Sie uns an: Auch dabei können wir helfen. Unsere Stärken sind alle Themen rund um Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei den Telemedien (TTDSG) sowie weitere Bereiche des IT-Rechts.

Wie muss der Datenschutzbeauftragte bestellt werden?

Normalerweise wird der Datenschutzbeauftragte mittels Bestellungsurkunde schriftlich bestellt. Die Schriftform ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie suchen zuverlässige Unterstützung? Wir sind als externer Datenschutzbeauftragter für Sie da.

ANSPRECHPARTNER

ULRICH SCHREIBER



E-MAIL SCHREIBEN
+49 171 295 51 28

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Ob die gesetzlichen Vorschriften von Unternehmen und Vereinen eingehalten werden, wird in der Regel von den Landesdatenschutzbehörden überwacht. Dabei ist der Hauptsitz des Unternehmens bzw. des Vereins ausschlaggebend, welche Landesdatenschutzbehörde jeweils die Aufsicht führt.

Wir haben viel Erfahrung im Umgang mit Landesdatenschutzbehörden und unterstützen Sie bei eingehenden Anfragen.

Welchen Datenschutz gibt es und was beinhaltet er?

Datenschutz kümmert sich um den Schutz personenbezogener Daten, also Daten von lebenden Menschen. Unternehmensdaten wie z. B. Konstruktionszeichnungen oder Patente sind nicht Teil der DSGVO – hier kommt die Informationssicherheit zum Tragen.

Sprechen Sie uns an: Auch dabei können wir helfen. Unsere Stärken sind alle Themen rund um Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei den Telemedien (TTDSG) sowie weitere Bereiche des IT-Rechts.

Wie muss der Datenschutzbeauftragte bestellt werden?

Normalerweise wird der Datenschutzbeauftragte mittels Bestellungsurkunde schriftlich bestellt. Die Schriftform ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie suchen zuverlässige Unterstützung? Wir sind als externer Datenschutzbeauftragter für Sie da.

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